Ehescheidungsrecht
Sowohl Ehen als auch eingetragene Partnerschaften können früher und anders enden als geplant. Bauen Sie rechtzeitig nervenaufreibenden Rosenkriegen vor und nehmen Sie im Optimalfall schon vor dem Eingehen einer Ehe, spätestens aber vor dem Eingehen von gemeinsamen Schulden oder vor einem unüberlegten Auszug Kontakt mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf.
Jeder Rechtsanwalt unterliegt der strengsten Verschwiegenheitspflicht, sodass Sie ohne Bedenken frei über Ängste, Sorgen und Vermögensverhältnisse sprechen und sich umfassend beraten lassen können.
Schon oft konnte ich in prekären Situationen meinen Mandanten helfen und für diese bestmögliche Scheidungsvergleiche erzielen und im Optimalfall sogar strittige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Scheidungen verhindern. Mein vorrangiges Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
– Achtung: Schon wegen möglicher Interessenskollision kann und darf ich als Rechtsanwältin im Scheidungsfall niemals beide Partner beraten und vertreten.