Rechtsgebiete

Reiserecht und Fluggastrecht

Wenn Ihr Urlaub nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat, Flüge Verspätungen hatten oder sonstige Probleme vor und während einer Reise aufgetreten sind, bin ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Entschädigung nach der Fluggastrichtlinie, Rückforderung von Reisepreis, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, etc.) behilflich.

Als Tipp für akut auftretende Probleme während einer Reise kann ich nur empfehlen, ehestmöglich den Reiseveranstalter zu kontaktieren und sofortige Abhilfe (möglichst nachweislich) zu verlangen sowie keinesfalls Verzichts- oder Abfindungserklärungen zu unterschreiben! Die meisten finanziellen Forderungen können dann nach Reiserückkehr durchgesetzt werden.

Achtung: Bei manchen Ansprüchen gegen Fluglinien kann es notwendig sein, schon vor Ort oder in kurzen Fristen (z.B. 7 Tage nach Flugankunft) schriftliche Beschwerden und Anzeigen (vor allem von Gepäckverlust) nachweislich der Fluglinie zu übermitteln, also unbedingt Fotos von abgegebenen Zetteln anfertigen, falls keine Duplikate ausgehändigt werden!

Da ich selbst gerne reise, kann ich nicht nur auf theoretische Erfahrungen, fundierte rechtliche Ausbildung sondern vor allem auch auf meine persönlichen Erfahrungen zurück greifen und Sie als Reisende (aber auch als Reiseveranstalter) bestmöglich beraten und vertreten.


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