Unfallschäden, Straßenverkehrsrecht
Schon ab dem Unfall selbst kann ich Ihnen zur Seite stehen, die Besichtigung Ihres Fahrzeuges über die gegnerische Versicherung veranlassen, Ihre Ansprüche schnellstmöglich ermitteln und für Sie durchsetzen.
Und manchmal kommt es schneller als man denkt und der alte Spruch wird wahr: „Wer in ein Auto einsteigt, steht mit einem Fuß im Kriminal“ – Ich übernehme auch Ihre Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und vor Strafgerichten in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen!